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Im Lexikon werden die Grundaussagen des Heiligtums der Sieben Göttinnen unter Hinweis auf die Posts im Hauptblog authentisch wiedergegeben.

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Im Unterblog Heiligtum der Sieben Göttinnen FAQ werden Häufig gestellte Fragen /Frequent Asked Questions beantwortet:

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Samstag, 27. November 2010

Gerechtigkeit

Gerechtigkeit ist ein inneres Empfinden eines Einzelnen, das die Auswirkungen seines Verhaltens auf andere in der Weise abgleicht, dass er sich selbst an die Stelle des anderen versetzt und sein eigenes Verhalten nunmehr als auf sich selbst als Objekt bezogen beurteilt. Dies vermag der Mensch aufgrund  seines  Bewusstseins als eine Wahrnehmung seiner selbst, die sich wiederum selber wie im System der sich gegenüberstehenden endlos spiegelenden Spiegel wahrnimmt. Diese Eigenschaft ermöglicht es ihm, sich und die Folgen seines Verhaltens gleichsam von einer höheren Ebene aus wahrzunehmen und dabei auch die Annahmen so zu verändern, um sich selbst an die Stelle des anderen zu setzen, sich selbst auch dabei wiederum wahrzunehmen und auch die Wahrnehmung des anderen zu bedenken, im System der sich spiegelnden Spiegel endlos fortlaufend. Auf diese Weise entsteht in Form der Gerechtigkeit als innere Instanz ein advocatus publicus als der Anwalt der Anderen, die bereits bei der Willensbildung den Einzelnen die Belange anderer mitfühlen lässt, als seien sie die Seinen. Den Impuls hierzu erhält jeder Einzelne aus der Tatsache, dass sein einzelnes Leben jeweils Teil eines allgemeinen Lebens ist, mit dem sinnbildlich die Göttin mit ihrer Kraft  die Welt einst befruchtete und belebte. Hierauf gründet die Fähigkeit des Einzelnen zur Fortpflanzung, was Inhalt seiner Sexualität und auch des Gebärens ist. In der Bewusstwerdung dieser Teilhabe am allgemeinen Leben erfährt er das Göttliche in der allgemeinen Liebe als das über sich selbst Hinausweisende und entnimmt ihm die Richtung, die er als Wahrheit erfährt, auch die einzelne Liebe, mittels derer die Lebenskraft die Einzelnen verbindet und ihnen zusammen mit der Lust den Weg zum Glück weist, die Verantwortung, mit der ein jeder seine Freiheit ausfüllt, die Gleichheit und ebenso die Gerechtigkeit, mit deren Hilfe die Verantwortung auf die Belange anderer bezogen wird, auf die sich Entscheidungen und Verhalten des Einzelnen auswirken können. Sie deckt sich weitgehend mit der christlichen Nächstenliebe. Die Gerechtigkeit erweist sich somit als eine Empfindung, die das Verhalten in Bezug auf andere steuert, als ein Anspruch gegen sich selbst, nicht aber als eine Instanz, der zu entnehmen wäre, wie sich andere ihm selbst gegenüber verhalten sollen. Gerechtigkeit obwaltet beim Geben, nicht aber beim Nehmen. Sie ist eine Pflicht, verschafft aber kein Recht, worin sie sich am deutlichsten von dem Verständnis der Solidarität unterscheidet. Wohl leitet der Einzelne von seiner eigenen Gerechtigkeit, die er übt, eine Erwartung ab, dass auch andere ihrerseits Gerechtigkeit üben, da letztlich alles stets ein Nehmen und Geben ist, woran wiederum der Einzelne auch seine Gerechtigkeit ausrichtet. Solche Erwartungshaltungen begründen aber keine eigene, selbständige Anwendung für die Gerechtigkeit. Ein solches Missverständnis verleitet indessen zur Annahme, dass die Gerechtigkeit einen objektiven Maßstab außerhalb des Einzelnen setze und so das Verhalten zwischen den Menschen gegenseitig regele mit der fatalen Konsequenz, dass, wie bei allen Verallgemeinerungen von Eigenschaften Einzelner zu abstrakten Ideen stets, die Gerechtigkeit -bezogen auf ihre individuellen Grundlagen- in ihr Gegenteil verkehrt wird. Die Annahme der Gerechtigkeit als ein in der Gesellschaft immanenter objektiver Maßstab verleitet regelmäßig den Fordernden dazu, sein Begehren für gerecht zu halten, und den, der leisten soll, ebenso dazu, dieses Verlangen als ungerecht  anzusehen. Die Gerechtigkeit müsste als objektiver Maßstab aber für jeden gleichermaßen gelten, für die Verteilung ebenso wie für die Erhebung des zu Verteilenden, was in praxi nie geschieht. Die Gerechtigkeit ist indes nichts anderes als die Liebe, auch lieben kann nur ein Einzelner und keine Allgemeinheit. Wer die Liebe zur allgemeinen öffentlichen Sache macht, treibt die Liebe aus, nichts anderes geht es einer öffentlichen Gerechtigkeit. Alles in der virtuellen Welt der Gesellschaft kann nur die Bedeutung haben, die man zuvor ihr beigelegt hat, dies gilt für jede Idee, jede Form, jede Norm, schlechthin für jedes Begriffliche und Abstrakte, das man nicht essen und nicht trinken und auch nicht mit Lust lieben kann. Die Gesellschaft beruht auf Information, die die Anleitungen oder Anweisungen an jeden Einzelnen enthält, wie er sich zu bestimmter Zeit an bestimmtem Ort verhalten soll, um etwas Gesellschaftliches und mithin Virtuelles zu bewirken. Informationen können aber nur durch Symbole erteilt werden und ein Symbol hat ausschließlich die Bedeutung, die man ihr zuvor in einer Übereinkunft beigelegt hat. Dies gilt auch für die Gerechtigkeit als allgemeines Gut, sie ist nur ein Begriff, dessen man sich beliebig bedient, um seine eigenen Ziele zu verfolgen. Tatsächlich wird in der Gesellschaft der Begriff der Gerechtigkeit auch nicht gebraucht, um diese jedem, ganz gleich, ob er gebe oder nehme, wiederfahren zu lassen, sondern nahezu ausschließlich zu dem Zweck instrumentalisiert, die beim Nehmen anderen zugefügte Ungerechtigkeit zu kaschieren. Nachdem jeder Mensch die Gerechtigkeit ebenso wie die Liebe kennt, ist er dem nahezu schutzlos ausgeliefert, wenn er nicht die Instrumentalisierung erkennt. So wird in der politischen Auseinandersetzung die Idee der Gerechtigkeit als Waffe gegen das Recht verwandt. Recht wird zwischen den Beteiligten in einem offenen Verfahren nach festen Regeln geschaffen und gilt für alle gleich als Information für ihr erwartetes Verhalten. Die angeblich allgemeine Gerechtigkeit will die Wege des Rechts unterminieren, indem sie die Geltungskraft der Wahrheit usurpiert, um das zuvor in sie Hineingelegte selbst dem Recht gegenüber durchzusetzen. Wahrheit aber gibt es ebenso wenig wie Gerechtigkeit im Allgemeinen, dem Gesellschaftlichen und Virtuellen, sie findet sich allein als der Abglanz des Göttlichen im Einzelnen. Die Gerechtigkeit, von der heute allenthalben die Rede ist, ist nichts als die Forderung nach einem Mehr im Verteilungskampf, geschmückt mit den vorgetäuschten Federn der Wahrheit. Die Gerechtigkeit indessen, die die Göttin zusammen mit der Wahrheit, ihrer Lust und Liebe und dem Glück dem Menschen in die Seele legte, vermittelt kein Recht, sondern legt die Pflicht auf, auch den anderen zu bedenken, das geschieht nur in der Seele eines jeden Einzelnen. In der Gesellschaft verpflichtet allein das Recht, ansonsten ist jeder nur verpflichtet, das zu tun, was ihm die Göttin offenbart, wenn sie ihn als Teil des allgemeinen Lebens auch Gemeinsames fühlen lässt, wie bei den Gottesdiensten in unserem Heiligtum. Das Fremde wird in der Vereinigung zu Meinem und es gibt keine bessere Erfahrung, den advocatus publicus im Einzelnen zu stärken.

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