Hinweis

Im Lexikon werden die Grundaussagen des Heiligtums der Sieben Göttinnen unter Hinweis auf die Posts im Hauptblog authentisch wiedergegeben.

Überblick verschaffen ein


und ein

GLOSSAR

Im Unterblog Heiligtum der Sieben Göttinnen FAQ werden Häufig gestellte Fragen /Frequent Asked Questions beantwortet:

ÜBERSICHT HÄUFIG GESTELLTER FRAGEN / FAQ


Dienstag, 23. November 2010

Tempel

Ein Tempel ist im Heiligtum der sinnbildlich das Göttliche umschreibenden Göttin geweihte Sakralraum als Ort des Gottesdienstes, an dem die rituellen Handlungen zur Verehrung des Göttlichen ausgeführt werden. Sakralakte sind als leibliches Gebet grundsätzlich nur in diesen der Göttin vorbehaltenen Räumen erlaubt. Der Tempel wird auch als der Ort der Göttin bezeichnet. Der Tempel stellt als Sakralraum den örtlichen Parameter dar, zu dem als zeitlicher Parameter die Tage der Göttin (auch Sakralzeit oder Sakraltage genannt) hinzutreten müssen,  damit die von der Göttin selbst definierte Stelle des Zusammentreffens  ihres Raums und ihrer Zeit als Ort ihrer Verehrung geschaffen wird. Die öffentlichen Tempel werden von den Priestern verwaltet. Die Sakaralräume müssen räumlich umgrenzt sein, bei öffentlichen Tempeln reichen äußere Grenzen wie Umgebungsmauern. Sie benötigen ausreichende sanitäre Einrichtungen, die auch die abschließende rituelle Reinigung der Gläubigen am Ende des Gottesdienstes oder nach dem Sakralakt  ermöglichen. Es gibt öffentliche und private Sakralräume, die öffentlichen, die die eigentlichen Tempel sind, werden von der örtlichen  Priesterschaft mit Zustimmung der Obersten Priesterschaft oder deren Beauftragten, die privaten Sakralräume von jedem in seinem Wohnbereich festgelegt. Sie müssen gemäß den hinterlegten Regeln durch einen Priester geweiht werden, wobei öffentliche Tempel grundsätzlich von einem höheren Priester zu weihen sind. An den Tagen der Göttin stehen die öffentlichen Tempel  im Rahmen ihrer Größe jedem Gläubigen offen, die privaten Sakralräume jedem Priester oder den von ihnen beauftragten Personen. Gottesdienste können nur in den öffentlichen Tempeln abgehalten werden, sakrale Andachten, deren Teil auch der Sakralakt sein kann, auch in den privaten Sakralräumen. Sieben Tempel können vom Träger des Wortes zu Metropien als Haupttempel geweiht werden. In den Metropien dürfen zu Ehren der Göttin Sakralhandlungen einschließlich des Sakralaktes auch an zusätzlichen Tagen außerhalb der Sakralzeiten vom Träger des Wortes oder nach Beendigung dessen Trägerschaft von der Obersten Priesterschaft im Einzelfall zugelassen werden. Bislang (2014) wurde in Europa ein Tempel zu  einer Metropie bestimmt. Das Gebot der Göttin, sie nur an einem ihr geweihten Ort zu preisen, kann im Falle des Siebenmalsiebengebetes unter den dort geltenden Voraussetzungen auch an einem von den Teilnehmern festgelegten Besonderen Gebetsort erfüllt werden.

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