Die Träger des Mals des Heiligtums der Sieben Göttinnen haben die Weihe des zweiten Ordensgrades erhalten, der sie zu geistlichen Mitgliedern des Ordens macht. Es ist der niedrigste geistliche Grad. Er verleiht die Befugnis zu Mitwirkung bei geistlichen Handlungen im Gottesdienst in Abstimmung mit einem Priester, unter bestimmten Voraussetzungen auch zur Mitwirkung bei, bzw. Vornahme von Weihen. Als Mal wird das Ordenszeichen des Heiligtums dauerhaft, z.B. als Tattoo, an jeweils bei weiblichen Malträgern (am linken Gesäß) und männlichen Malträgern (an der rechten Lende) unterschiedlichen Stellen angebracht. Die Weihe und Festlegung der Anbringung erfolgt in einem Sakralakt. Eine Malweihe kann unter den besonderen Voraussetzungen des besonderen Gebetsortes auch bei siebenmaliger Teilnahme an einem Siebenmalsiebengebet erfolgen.
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