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Im Lexikon werden die Grundaussagen des Heiligtums der Sieben Göttinnen unter Hinweis auf die Posts im Hauptblog authentisch wiedergegeben.

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Im Unterblog Heiligtum der Sieben Göttinnen FAQ werden Häufig gestellte Fragen /Frequent Asked Questions beantwortet:

ÜBERSICHT HÄUFIG GESTELLTER FRAGEN / FAQ


Dienstag, 16. November 2010

Grade des Ordens

Der Orden des Heiligtums verfügt über sieben Grade, in denen die Gläubigen organisiert sind und denen verschiedene Stufen der Weihe entsprechen. Den Graden entsprechen auch Funktionen, mit Ausnahme des siebten Grade, wobei alle Grade aber auch als spirituelle Kategorie durchlaufen werden können. Soweit die Grade Funktionen verleihen, bedürfen sie Weihehandlungen, die bei den Graden eins bis vier im Wege des Sakralakts erfolgen müssen, bei den Graden fünf und sechs gehen Wahlen voraus und die Weihehandlung besteht in der Ernennung. Der formalen Weihe bedürfen auch die Initialweihen, das sind die Weihe als Amulettträger sowie als Priester im Hinblick auf die ersten Priesterweihen durch den Träger des Wortes. Die formale Priesterweihe wird bei entsprechenden rein spirituellen Weihegraden durch eine leibliche Gebetsgemeinschaft im Gottesdienst mit einem Priester ersetzt. Alle Bezeichnungen schließen gleichermaßen Frauen wie Männer ein.


Grad 1: Gläubige des Heiligtums als Amulettträger, sie werden durch eineTeilnahme an einem Sakralakt in einem Gottesdienst in die Gemeinschaft aufgenommen und erhalten damit zugleich die Befugnis, das Amulett des Ordens zu tragen, 


Grad 2Malträger; Malträger sind Mitglieder des Ordens; sie tragen das Mal nach den Regeln des Ordens an vorgesehener Stelle (als weibliches Ordenzeichen oder männliches Ordenzeichen); die Weihe erfolgt grundsätzlich durch einen Hirten (Priester) im Wege des Sakralaktes nach in den beim Träger des Wortes niedergelegten Regeln; in besonderen Fällen kann die Malweihe im Rahmen eines Siebenmalsiebengebets auch durch andere Malträger oder besonders beauftragte Amullettträger erfolgen. Malträgern obliegen als Mitgliedern des Ordens im Auftrage der Priester besondere Aufgaben in den Gottesdiensten.


Grad 3:  Hirten (Priester); Priester werden durch Höhere Priester im Wege eines besonderen Sakralaktes nach den niedergelegten Regeln geweiht und müssen grundsätzlich zuvor ihre besondere Weihebereitschaft im Wege siebenmaliger Galaktisierung nachgewiesen haben, in Ausnahmefällen kann dies auch nachgeholt werden. Ihre Weihe steht in einer ununterbrochenen Kette von Priesterweihen, die zurück auf eine Initialweihe durch den Träger des Wortes geht. Priestern obliegt die Durchführung der Gottesdienste wie auch die Verwaltung der Tempel, sie haben auch die Befugnis zu Erteilung niederer Weihen (Malweihe).


Grad 4Höhere Priester; Höhere Priester, auch Hohe Priester oder Erste Priester, haben neben den Befugnissen der Priester auch die deren Weihe wie auch zur Weihe von Priestern zu Höheren Priestern, im Übrigen nach den niedergelegten Regeln. Höhere Priester werden von einem oder mehreren anderen Höheren Priestern im Wege von Sakralakten geweiht. Sie können als Vertreter der Obersten Priesterschaft eingesetzt werden und an Gesamtzusammenkünfte des Ordens (Kongregation) teilnehmen.


Grad 5Oberste Priesterschaft; die Oberste Priesterschaft besteht aus sieben Höheren Priestern. Die Oberste Priesterschaft wird durch Selbstzuwahl gebildet, die erste Oberste Priesterschaft wird durch den Träger des Wortes besetzt. Zugewählt werden können nur Höhere Priester die zu den 700 der Urweihe (Initialweihe) am nächsten stehenden Personen gehören. Unter Urweihe sind die unmittelbaren durch den Träger des Wortes oder dessen Beauftragte erfolgenden einfachen Priesterweihen zu verstehen; die Reihenfolge der Nächststehenden bestimmt sich nach der Anzahl der einfachen Priesterweihen, die die jeweilige Person von einer Urweihe trennen. Die Oberste Priesterschaft verwaltet den Orden, erteilt die in den niedergelegten Regeln erforderlichen Zustimmungen, sie kann ihre Aufgaben ganz oder teilweise für einen bestimmten Bezirk anderen Höheren Priestern übertragen und hat die ansonsten ihr nach den Regeln zukommenden Aufgaben.


Grad 6Primus Inter Pares; der Primus wird durch die Mitglieder der Obersten Priesterschaft aus ihren Reihen gewählt. Er leitet nach Maßgabe der niedergelegten Regeln die Oberste Priesterschaft und vertritt den Orden. Ihm kommen die in den Regeln vorgesehenen Befugnisse zu.


Grad 7: Nach den Worten der GöttinAlles aber wird durchflutet auf der siebten Stufe durch die von Meinem Zentrum aus verteilte Kraft. Deswegen kann ein jeder sich Mir auf diesen Stufen nähern, im Geiste und Gefühl, ohne die den jeweiligen Stufen zukommenden Aufgaben zu erfüllen. Die dauernde Vereinigung mit allem Göttlichen aber wird bekräftigt durch den göttlichen Geliebten oder die göttliche Geliebte, die nunmehr als allgemeine oder allgemeiner Geliebter im siebten Grad einen jeden begleiten in jeder Gestalt und Form der Welt. Diejenigen aber, die in die Gestalt und Form allgemeiner Geliebter schlüpfen, werden ihren spirituellen Weg beschleunigen. 


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