Das Amulett sind die Gläubigen berechtigt zu tragen, die von den möglichen sieben Ordensgraden den ersten Grad erlangt haben. Dies geschieht nach den Regeln des Heiligtums der Sieben Göttinnen durch die Teilnahme an einem Gottesdienst mit der Preisung der Göttin in Form des Sakralaktes, mit dem zugleich die Weihe erfolgt. Die Aufgenommenen werden auch als Amulettträger bezeichnet. Zum Zeitpunkt der ersten Weihe soll die zu weihende Person über gegebenenfalls durch Disputation nachzuweisende Kenntnisse von den Grundaussagen des Heiligtums verfügen. Mit dem ersten Grad ist die Aufnahme als Mitglied des Ordens verbunden, er vermittelt jedoch mit wenigen Ausnahmen keine weitergehenden Befugnisse oder Verpflichtungen. Das Amulett kann in verschiedensten Formen und Größen, zum Beispiel als Anhänger, Brosche, am Revers, getragen werde. Es muss das Emblem des Ordens, wie in der Normalausführung im obersten Teil wiedergegeben, enthalten. Es soll bei Sakralhandlungen getragen werden, ansonsten entscheidet jeder Gläubige hierüber frei. Der erste Grad ist Voraussetzung für die nachfolgenden Grade. Die erste Weihe kann auch im Rahmen des Siebenmalsiebengebets an einem besonderen Gebetsort durch einmalige Teilnahme unter den dortigen Voraussetzungen außerhalb eines eigentlichen Gottesdienstes erfolgen.
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