Hinweis

Im Lexikon werden die Grundaussagen des Heiligtums der Sieben Göttinnen unter Hinweis auf die Posts im Hauptblog authentisch wiedergegeben.

Überblick verschaffen ein


und ein

GLOSSAR

Im Unterblog Heiligtum der Sieben Göttinnen FAQ werden Häufig gestellte Fragen /Frequent Asked Questions beantwortet:

ÜBERSICHT HÄUFIG GESTELLTER FRAGEN / FAQ


Samstag, 13. November 2010

Sakralakt

Der Sakralakt steht im Heiligtum der sieben Göttinnen im Zentrum der Verehrung der Göttin, im Gottesdienst und bei den Weihen ersten bis vierten Grades. Der Sakralakt gilt dort als eine besondere Form des leiblichen Gebets. Mit ihm ist die ausschließlich zur Verehrung der Göttin, die sinnbildlich für das zeit-, raum- und gestaltlose Göttliche steht, erfolgende geschlechtliche rituelle Vereinigung der Gläubigen gemeint. Sie kann nur in Anlagen (Tempel), die der Göttin geweiht sind, und zu den zu ihrer Verehrung bestimmten Tagen (Sakralzeit) erfolgen. Im Sakralakt sind alle Gläubigen von ihren anderen gegenüber eingegangenen Treuepflichten entbunden, da die Handlung allein der Göttin gilt, die ihr gegenüber bestehende Pflicht zur Treue indes allen anderen vorangeht. Im Sakralakt erfährt der Mensch die allgemeine Liebe, die ihn allein zur Treue des Göttin gegenüber bindet.  Im Übrigen, also außerhalb der geweihten Orte und festgelegten Tage, verpflichtet das Heiligtum ihre Gläubigen, die anderen gegebenen Versprechen, auch zur Treue, einzuhalten. Dort erfolgt die Verehrung der Göttin ausschließlich im Rahmen dieser Versprechen und der dabei eingegangenen Verpflichtungen. Dem Sakralakt liegt die Vorstellung von der Verallgemeinerung von Lust und Liebe zugrunde, die im Heiligtum mit dem Begriff der Galaktisierung bezeichnet wird, deren Ziel es ist, die göttliche Lebenskraft  mit ihrer allgemeinen Liebe in der am Sakralakt beteiligten Gemeinschaft zu vergegenwärtigen und sich mit der Göttin zu vereinen. Die Verallgemeinerung im Gottesdienst schließt es aus, dass Vereinigungen aus anderen Gründen, als der Göttin zu dienen, dort erlaubt sind. Daher erfolgen grundsätzlich Sakralakte nicht zwischen aus sonstigen Gründen geschlechtlich verbundenen Partnern (Ehepartner, durch Treueverpflichtungen verbundene Personen), Ausnahmen sind gesondert umschrieben. Als Sakralakte sind auch solche Verbindungen zwischen Personen nicht erlaubt, die unter dem Schirm der Freistellung von ihren Treuepflichten im Heiligtum ihr außerhalb des Heiligtums entstandenes Begehren erfüllen wollen. Sakralakte dienen ausschließlich der Verehrung der Göttin, nicht jedoch der Fortpflanzung, dennoch gelten gleichwohl gezeugte Kinde als Abkömmlinge der allgemeinen Lust und Liebe der sich in der Galaktisierung begründenden heiligen Familie. Sakralakte in gleichgeschlechtlicher Form sind unter der Voraussetzung erlaubt, dass sie zumindest teilweise von andersgeschlechtlichen Gläubigen begleitet werden, da der Ursprung der Verehrung der Göttin in ihrer Befruchtung zur Belebung der Welt liegt. Von der Beschränkung von Sakralakten nur in der Göttin geweihten Tempeln bestehen beim Siebenmalsiebengebet in Falle eines besonderen Gebetsorts (Gebetsort, besonderer) Ausnahmen, sowie in zu Metropien geweihten Tempeln Ausnahmen von der allgemeinen zeitlichen Begrenzung erlaubt werden können.

Beiträge:


Gedicht:

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen