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Im Lexikon werden die Grundaussagen des Heiligtums der Sieben Göttinnen unter Hinweis auf die Posts im Hauptblog authentisch wiedergegeben.

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Mittwoch, 23. November 2011

Weihe


Unter Weihe versteht man einen mythologischen Vorgang, bei dem durch eine bestimmte Handlung einem Gegenstand oder Lebewesen eine zusätzliche besondere Eigenschaft übertragen wird, die regelmäßig von einem anderen Medium, von dem auch der Weihende seine Befugnis oder Fähigkeiten herleitet, übergeht. Die hierdurch erworbene Eigenschaft begründet grundsätzlich zwischen dem Geweihten und dem Medium ein besonderes Verhältnis, das beidseitig oder auch einseitig verpflichtend sein kann, dem aber auch die besonderen Fähigkeiten, die dem Geweihten durch die Eigenschaft vermittelt werden, entstammen. Das Medium selbst verfügt hierbei über übersinnliche, das heißt nicht an naturgesetzliche Notwendigkeiten gebundene allgemeine Eigenschaften und Fähigkeiten, eine Erweiterung, die sich die Weihe gerade zu eigen machen soll. Häufigster Vorgang einer Weihe ist, dass bestimmte nicht natürliche Eigenschaften einem solchen nicht an die irdischen Gesetzmäßigkeiten gebundenen Wesen zugeschrieben werden, die dann in bestimmten Teilbereichen durch die Weihehandlung auf den Geweihten übergehen können. Solche Erweiterungen können passiver Natur, wie bei der Gefahrenabwehr, oder aktiver Natur, wie zur Herstellung besonderer Zustände, sein. Weihen spielten in der Vergangenheit oft dort eine besondere Rolle, wo durch die Weihe eine Position mit besonderen Machtbefugnissen übertragen wurde, die in ihrer Ausübung oder auch nur zur Rechtfertigung von einem göttlichen Wesen abgeleitet werden sollte (wie zum Beispiel bei Ämtern von Gottes Gnaden). Geweihten Gegenständen kommen solche abgeleiteten Eigenschaften unmittelbar zu und können diese entweder auf andere übertragen oder sie können auch den unmittelbaren Eigenschaften Entsprechendes bewirken. Auch gibt es Weihen, die bestimmte Personen oder Gruppen dem Medium, zumeist ein Gott oder Halbgott, gegenüber besonders verpflichten (wie z.B. zu bestimmten Lebensweisen) und bei denen das Medium künftige Entwicklungen zum Ausgleich in deren Sinne günstig beeinflusst. Die einer Weihe zugrunde liegende Vorstellung geht im Ergebnis von einer teilweisen Überschneidung übersinnlicher und irdischer Verhältnisse aus, deren Schnittmenge Pflichten und Berechtigungen oder auch gewährte Gnaden entstammen. Diese Vereinigung irdischer mit überirdischen Sphären in Teilbereichen kennzeichnet jede Art von Weihe und stellt auch den Urtypus einer jeden Weihe dar. Insofern liegt der Weihe und den hierbei unterschiedenen Weihegraden die Vorstellung einer Annäherung an ein göttliches Wesen zugrunde (wobei wir göttlich zumindest als über den Menschen und seine Existenz Hinausweisendes, ihn aber gleichwohl Bedingendes verstehen). Dies ist der eigentliche spirituelle Kern der Weihevorstellung, weswegen Weihen am korrektesten als spirituelle Vorgänge verstanden werden können, mit denen aufgrund der teilweisen Vereinigung der Sphären der Geweihte zunehmend in den Zustand des Mediums versetzt werden kann. Als spiritueller Vorgang dient dies grundsätzlich der Wahrnehmung, kann aber auch zu den oben geschilderten Erweiterungen diesseitiger Eigenschaften führen. Organisatorisch können dann damit bestimmte Funktionen verbunden werden, zumal wenn diese zugleich wiederum eine besondere Weihefähigkeit begründen sollen. In diesem Sinn wird die Weihe im Heiligtum verstanden. Das wesentliche ist die in den verschiedenen Weihegraden liegende Beschreibung des Umfangs der göttlichen Vereinigungals ausnahmslos spiritueller Vorgang, wobei das Maß der Vereinigung fortschreitend stufenlos ist. Die vorgesehenen Weihehandlungen sind hier jeweilige Manifestationen, die den erreichten Weihegrad objektivieren. Das ist der wesentliche Inhalt der jeweiligen Weihebefugnis. Eine solche Objektivierung ist selbst nicht zwingende Voraussetzung für die Fortsetzung zu höheren Weihegraden, es sei denn insoweit, als mit dem Grad bestimmte Funktionen verbunden sind, wozu auch wiederum Weihebefugnisse selbst gehören. Weihebefugnisse können nur den Weihen entsprechend gemäß der hierfür festgelegten Grade verliehen werden. Zudem sind sogenannte Initialweihen ebenfalls nur aufgrund der vorgesehenen Objektivierung durch die hierfür vorgesehene Weihehandlung möglich. Hierzu gehört einmal die Weihe zum Amuletteträger als Aufnahme in die Gemeinschaft (durch Teilnahme am leiblichen Gebet in den Gottesdienstendes Heiligtums) und die erstmalige Priesterweihe durch den Träger des Wortes als Voraussetzung für die künftige Weiterleitung priesterlicher Grade, wodurch die Verbindung zu der Rückkehr der Göttinnen begründet ist. Das heißt, dass jeder Priester mit seiner eigenen Weihe durch eine Kette im gleichen Weihegrad erfolgter Weihen mit einer solchen Initialweihe verbunden sein muss. Für den rein spirituellen Weg der aufsteigenden Weihgrade bedeutet dies aber nicht, dass deswegen für nicht als Priester geweihte Personen der Weg zu höheren spirituellen Graden verschlossen wäre. Vielmehr reicht es für diese Personen aus, auf ihrem Weg in leiblicher Gebetsgemeinschaft in Sakralakten mit Priestern verbunden gewesen zu sein, wodurch die notwendige spirituelle Ableitung zur Rückkehr der Göttinnen hergestellt ist. Der Schwerpunkt der Weihe liegt im Heiligtum daher grundsätzlich im Spirituellen der fortschreitenden Vereinigung mit der Göttin, bzw. allgemeiner formuliert dem Göttlichen schlechthin (Anm.: mit spirituell ist der Gegensatz zur funktionalen Bedeutung einer Weihe gemeint, nicht jedoch zu einer Leiblichkeit, in der sich jeweils die spirituelle Weihe vollzieht). Die Vereinigung ist dabei ein zweiseitiger Vorgang, wie sich auch daran zeigt, dass sie in Erfüllung eines entsprechenden göttlichen Begehrens (worin für uns Menschen der Urgrund der Belebung aller Welten liegt) erfolgt. Für den Menschen, der selbst nur ein Werden innerhalb der Zeit ist, bedeutet das Erlebnis der Vereinigung im Ausgangspunkt ebenfalls nur ein Ergebnis eines Bewirktwerdens. Was die Vereinigung seitens der Göttin bedeutet, entzieht sich naturgemäß jeder menschlichen Erkenntnis, allein deren Begehren ist wahrnehmbar und das Erlebnis gemeinsamer Lust und Liebe. Indessen muss alles Göttliche eine Eigenschaft des Seins (und nicht eines uns allein bekannten Werdens) sein, so dass wir die Vereinigung in der Verallgemeinerung von Lust und Liebe (Galaktisierung) als Teil eines solchen Seins begreifen müssen, wo das bloße zeit- und raumabhängige Bewirktwerden, sprachlich gesprochen, die Dimension verändert. Die im Heiligtum erfolgenden Weihen bedeuten nun, dass der Mensch zunehmend hiervon durch das Erlebnis der göttlichen Gemeinsamkeit Göttliches in sich aufnimmt, ihm mithin Eigenschaften der sich mit ihm vereinenden Göttin entsprechend den verschiedenen Graden zuwachsen. Der aller erste Vorgang einer solchen Urweihe liegt bereits in der Belebung der Welt, denn das Leben selbst als Allgemeines ist Teil der Göttin und wird im Akt der Belebung auf die Welt übertragen, das heißt auf die belebte Welt geht hierdurch eine göttliche Eigenschaft über - die Urform der Weihe schlechthin, die durch die sich hierin erweisende Bindungskraft die an jedem Prozess Beteiligten zu einem Lebenden verbinden lässt. Nach Auffassung des Heiligtums ist dies der entscheidende in jedem Lebewesen vorhandene Kern, der erst die fortschreitenden Weihengrade ermöglicht. Denn nur hierdurch gibt es im Menschen einen Punkt, in dem das Werden seines Lebens auf das göttliche Sein in individualisierter Weise trifft und der zum Angelpunkt für die Möglichkeit über das jeweilige Bewirktwerden hinausgehender bleibender göttlicher Eigenschaften wird. Die fortschreitende Weihe besteht gerade in der hier erfolgenden Verknüpfung des Werdens mit göttlichen Eigenschaften des Seins, die im siebten Grad im dauerhaften Zustand der sich stets wiederholenden (solange der Mensch abhängig von Zeit und Ort dem Werden unterworfen ist) Vereinigung mit der Göttin mündet. Neben der persönlichen Weihe, deren Fortschritt die Erlebnisse göttlicher Vereinigung als dem Einzelnen zuwachsende Eigenschaft zunehmend perpetuiert, kennt das Heiligtum noch zwei sachliche Weihen: die von Raum und Zeit. Dabei bezieht sich die räumliche Weihe auf die der Orte und die zeitliche auf die Tageder Göttin als Eingrenzungen zum Schutze des biologischen und zivilen Lebens. Die Weihehandlungen selbst sind, historisch gesehen, nahezu unbegrenzt, im Heiligtum bestehen sie in bestimmten in den allgemeinen Regeln beim TdWs festgelegten Formen des leiblichen Gebets für die Grade 1 - 4. Dies folgt bereits daraus, dass die Weihen unmittelbar der Göttin zugeschrieben werden, und daher nur in ihrer sich leiblich manifestierenden Anwesenheit erfolgen können.



Beiträge:

Der Göttin brodelnder Vulkan

Der Göttin Raum und Zeit sind unser

Sein und Werden in der Göttin Schoß

Sakralzeiten, der Göttin Tage

Die Verleiblichung der Liebe



Gedichte:

Lehrgedicht: Die Ordensgrade

Lehrgedicht: Der Göttin Lohn

Des Einzelnen allgemeine Geliebte

Mysterien der Lust

Der Erleuchtung Weg

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