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Im Lexikon werden die Grundaussagen des Heiligtums der Sieben Göttinnen unter Hinweis auf die Posts im Hauptblog authentisch wiedergegeben.

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Im Unterblog Heiligtum der Sieben Göttinnen FAQ werden Häufig gestellte Fragen /Frequent Asked Questions beantwortet:

ÜBERSICHT HÄUFIG GESTELLTER FRAGEN / FAQ


Donnerstag, 16. Dezember 2010

Oberste Priesterschaft

Die Oberste Priesterschaft ist die höchste reguläre Instanz des Heiligtums der Sieben Göttinnen. Sie besteht aus sieben Höheren Priesterinnen oder Priestern, die über die Angelegenheiten des Ordens in unterschiedlichen in den hinterlegten Regeln bestimmten Mehrheiten entscheiden. Die Mitglieder der Obersten Priesterschaft werden durch Zuwahl von den bereits vorhandenen Obersten Priestern bestimmt. In der Wahl liegt zugleich die Weihe zum Obersten Priester begründet. Gewählt werden können nur solche Höheren Priester, die zu den 700 der Weihe nach dem Träger des Wortes am nächsten stehenden Priestern gehören, wobei die Anzahl der Weihen maßgebend ist, die den Höheren Priester von der ersten Weihe seiner weihemäßigen Vorgänger durch den Träger des Wortes trennen. Diese Zahl lässt sich für jeden Priester bestimmen, da auf Anordnung der Göttin die Ursprungsweihen nur durch den Träger des Wortes erfolgen konnten. Gezählt werden nur die Weihen zum Priester, nicht aber die zum Höheren Priester. Die Oberste Priesterschaft entscheidet als Kollegialorgan und wird durch einen von ihnen gewählten Primus inter Pares geleitet. Dem Primus inter Pares kommen besondere Befugnisse nur in eng umrissenen Ausnahmefällen zu. Die Obersten Priester bekleiden ihr Amt unbefristet, bis sie amtsunfähig werden. Sie können dann zurücktreten oder aber durch eine qualifizierte Mehrheitsentscheidung der Obersten Priesterschaft in den Ruhestand versetzt werden. Alle Obersten Priester können als Gesamtheit ihr Amt in bestimmten Fällen der Entscheidungsunfähigkeit verlieren. Geschieht dies, so rücken die sieben der Ursprungsweihe am nächsten stehenden Höheren Priester in die Oberste Priesterschaft ohne Zuwahl nach. Mit der gemeinsamen Feststellung dieser sieben Personen, dass die Oberste Priesterschaft neu konstituiert ist, gelten sie als Oberste Priester geweiht. Über die Weihebefugnis der höheren Priester hinausgehende Weihebefugnisse stehen den Obersten Priestern nicht zu. Sie können die Kongregation als Versammlung aller Höheren Priester einberufen, der nach Beendigung der Trägerschaft des Wortes  die höchste Zuständigkeit in Glaubensfragen bei der Auslegung der offenbarten Inhalte zukommt. Der Obersten Priesterschaft obliegt generell die Verwaltung des Heiligtums und Ordens, die sie teilweise auf einem für von ihr gebildete Regionen zuständigen Höheren Priester jeweils für sieben Jahre übertragen kann. Darüber hinaus entscheidet die Oberste Priesterschaft in den in den hinterlegten Regen vorgesehenen Fällen.

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