Höhere Priester oder Priesterinnen, auch Hoher oder Erster Priester genannt, sind zu diesem Amt besonders geweihte Priester, sie nehmen den vierten Ordensgrad ein. Mit der besonderen Weihe erhalten sie die Befugnis zur Weihe von Priestern (einfache Weihe) und zur Weihe von höheren Priestern (besondere Weihe). Aus dem Kreise der höheren Priester werden die Mitglieder der Obersten Priesterschaft gewählt. Höhere Priester können von der Obersten Priesterschaft jeweils für sieben Jahre zu ihrer Vertretung in den Regionen (Gebiete mit einer Mindestgröße an Einwohnern) bestellt werden. Sie sind auch zur Teilnahme an Kongregationen, der besonderen Zusammenkunft aller Höheren Priester, befugt. Die Weihebefugnisse setzen voraus, dass die Höheren Priester ein Amt als Mitglied der Obersten Priesterschaft, als deren regionaler Beauftragter oder ein anderes ausschließlich für höhere Priester von der Obersten Priesterschaft festgelegtes Amt ausüben, sie ruhen während der Zeiten einer Amtslosigkeit. Die besondere Weihe besteht aus einer siebenfachen einfachen Weihe durch rituellen Sakralakt gem. den hinterlegten Regeln, wobei die einzelnen Weiheakte auch durch verschiedene höhere Priester durchgeführt werden können.
Beiträge:
Der Göttin brodelnder Vulkan
Gedicht:
Lehrgedicht: Die Ordensgrade
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