Hinweis

Im Lexikon werden die Grundaussagen des Heiligtums der Sieben Göttinnen unter Hinweis auf die Posts im Hauptblog authentisch wiedergegeben.

Überblick verschaffen ein


und ein

GLOSSAR

Im Unterblog Heiligtum der Sieben Göttinnen FAQ werden Häufig gestellte Fragen /Frequent Asked Questions beantwortet:

ÜBERSICHT HÄUFIG GESTELLTER FRAGEN / FAQ


Sonntag, 27. Februar 2011

Gleichheit


Gleichheit bedeutet, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. So verstanden hat der Gleichheitsgrundsatz nur eine formale Bedeutung bei einem Vergleich der ausgewählten Zustände oder Verhältnisse.  Eine weitergehende Bedeutung entfaltet er erst im Negativen in der Ungleichbehandlung, wenn trotz gegebener Gleichheit Ungleiches oder trotz vorliegender Ungleichheit Gleiches damit verbunden wird. Gesellschaftliche und damit auch politische Bedeutung erlangt der Gleichheitsgrundsatz schließlich erst dann, wenn ihm eine bestimmte Aussage oder Wertung zugeordnet wird, bestimmte Unterschiede nicht als ungleich zu behandeln, also trotz Ungleichheit für eine bestimmte Entscheidung von gleichen Voraussetzungen auszugehen. Diese gleiche Behandlung beruht dann aber nicht auf dem Gleichheitsgrundsatz, sondern auf der politischen oder sonstigen Entscheidung, vom Ungleichen abzusehen und auch darauf, wie das Ungleiche behandelt werden soll. So sind Männer und Frauen von Natur aus ungleich, wie sich schon allein bei der Vermehrung der Art und der Sexualität zeigt. Die Aussage, dass Männer und Frauen gleich seien, durchbricht bewusst den Gleichheitssatz, indem sie verlangt, trotz der bestehenden Unterschiede Ungleiches gleich zu behandeln. Das ist die eigentliche Bedeutung der Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes im gesellschaftlichen Bereich. Dies bedeutet, dass dem Gleichheitssatz über eine solche verlangte  Gleichbehandlung selbst nichts zu entnehmen ist, sondern sich die Begründung aus dem zusätzlichen, den formellen Gleichheitssatz außer Kraft setzenden Urteil herleitet, bestimmte Ungleichheiten nicht zu berücksichtigen. Die scheinbar rechtsbegründende Berufung auf den Gleichheitssatz allein geht daher ins Leere. Er hat vielmehr eine politische und damit gesellschaftliche  Bedeutung nur im übertragenden allgemeinen Sinn. Originär kann ihm nichts entnommen werden. Er erleidet damit das Schicksal aller abstrakten Aussagen und Begriffe, dass nur das in ihnen zu finden ist, was zuvor aufgrund einer vom Willen der Beteiligten abhängigen (gewillkürten) Entscheidung hineingelegt wurde. Allein im Leben eines Einzelnen sowie im (insoweit realen) allgemeinen Leben findet die formelle Gleichheit ihren Sinn. Dort folgt die Gleichheit aus der Tatsache, dass jedes einzelne Leben Teil des allgemeinen Lebens und Ergebnis der göttlichen Lebenskraft, die die Welt belebt, ist. Denn ohne Gleichheit könnte kein Leben entstehen. Jedes Leben ist in jedem Augenblick das Ergebnis eines Werdens und entsteht durch das Zusammenwirken der daran beteiligten Glieder aufgrund der ihnen vorgegebenen Information. Dies setzt voraus, dass die Information in jeweils gleichen Beiträgen der am Prozess des Werdens teilnehmenden Glieder umgesetzt wird, wobei absolute Gleichheit gilt: wie in der Information vorgesehen muss Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt werden und müssen die jeweils sie umsetzenden Beiträge der Prozessbeteiligten gleich erfolgen. Dass sich die Prozessbeteiligten auch entsprechend bei ihren Beiträgen verhalten, ist ihre Verlässlichkeit, weswegen die Verlässlichkeit Ausdruck der Gleichheit ist. Von dem Grad der Verlässlichkeit hängt ab, ob und inwieweit das mittels der gemeinsamen Umsetzung der Information Bewirkte, mithin das jeweils Gewordene gleich ist und sich somit gleich Gewordenes in gleich Gewordenes fortsetzt und das Leben besteht. Absolute Gleichheit kennzeichnet daher die Information als Teil des Werdens.  Zur Erklärung des Lebens reicht aber nach Meinung des Heiligtums allein die  Vorstellung von Information und sie aufnehmenden Beteiligten nicht aus, vielmehr  muss noch eine Energie hinzutreten, die sie verbindet und der die Richtung gegeben wird- wodurch sie zur Kraft wird-, um  Leben werden zu lassen. Das ist die Kraft, mit der die Göttin die Welt belebt und der die Richtung entstammt. Diese Kraft begründet die Verlässlichkeit. Damit wird die Kraft ebenso wie die Information von der Gleichheit bestimmt und die Gleichheit erweist sich als wesentliches Merkmal eines jeden Werdens. Daher ist sie auch mit jedem Leben eines Einzelnen fest verbunden und die Vorstellung der gleichen Behandlung gründet tief in jeder Seele, selbst in vielen Tieren soweit das Bewusstsein reicht. Die Verlässlichkeit der Umsetzung der Information infolge der Kraft durch die gleichartigen und gleichen Beiträge der am Prozess beteiligten Glieder ist indessen, soweit hieran Menschen beteiligt sind, also vor allem im Bereich des Virtuellen und Gesellschaftlichen, wegen deren Bewusstseins und ihres freien Willens fragil. Denn da die Menschen frei sind, sich auch jeweils anders zu verhalten, können sie nur durch die Kraft der Göttin zur Verlässlichkeit angehalten werden. Frei geschaffen wurde der Mensch, um die Götter zu lieben. Denn ohne Freiheit gäbe es keine Liebe. Mithin setzt das Ziel der Menschen  -die  die Freiheit voraussetzende Liebe zur Göttin - die Verlässlichkeit, also die Bindung zur Gleichheit, voraus, ein Widerspruch, in dem sich die Unvollkommenheit des Menschen als Mangel- und Irrwesen äußert.  Der Mensch löst diesen Widerspruch in der Lust  und Liebe der Göttin auf. Denn jede Bindung, die mit der Liebe verbunden ist, findet gerade darin ihren Sinn, weswegen die Lust, die als solche dem Werden entstammt, mit ihrer Freude den Menschen solche Bindung geradezu suchen lässt. Das heißt die Unvollkommenheit des Menschen findet allein ihre Antwort in der Liebe zur Göttin. Die Gleichheit, von der die eigentliche Bindung der Verlässlichkeit ausgeht (zu einer Gleichheit oder Ungleichheit jeweils entsprechenden gleichen oder ungleichen Beiträgen), erweist sich dabei als Teil der Liebe. Die Gleichheit bindet die Freiheit, als Akt der Entfreiung,  im Werden, eine Einschränkung, die die Freiheit nur durch die Liebe ertragen kann. Wenn auch der Schlachtruf der französischen Revolution von 1789 mit Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit diesen Zusammenhang durch den nur emotional zu begreifenden Wert der Brüderlichkeit anzudeuten versucht, wurden in der Vorstellung der politischen Gleichheit der Moderne, also einem abstrakten Begriff  und ideellen Wert,  die natürlichen Bedingungen der Gleichheit in ihr Gegenteil verkehrt. Denn die natürlichen Grundlagen der Gleichheit als allgemeines Lebensprinzip des Werdens wurden zunehmend zur bloßen Rechtfertigung von Forderungen nach Gleichheit bei der Aufteilung und Aneignung des Gewordenen  missbraucht, indem der Gleichheitssatz in seiner übertragenden und gewillkürten Bedeutung mit der formalen Gleichheit des Werdens gleichgesetzt und die beliebigen politischen Forderungen, die man qua definitionem der übertragenden Bedeutung der Gleichheit zugeordnet hat, als Ergebnis der natürlichen Verhältnisse des Werdens ausgegeben werden, ein zwar erfolgreicher, aber gleichwohl unzulässiger Vorgang. Er ähnelt dem Versuch, etwa die feudalen Herrrschaftsverhältnisse früherer Zeiten durch Gottes Willen zu rechtfertigen. Aber weder die Regierung eines absoluten Monarchen noch die Herrschaft einer Ochlokratie lassen sich mit Gottes Willen und auch nicht mit, wie wir heute sagen, den natürlichen Verhältnissen begründen. Beides wurde willkürlich (d.h. in Verfolgung eines Willens zur Wahrung bestimmter Interessen)  einem scheinbar übergeordneten Wert zugeordnet. Die Gleichheit ist als allgemeines Lebensprinzip dem Werden verpflichtet, alle zum Werden Beitragenden handeln nach ihr und wollen auch selbst nach ihr behandelt werden. Insofern bestimmt die Gleichheit auch die Teilhabe der zum Werden Beitragenden, das heißt formale Gleichheit  verbindet die Teilhabe mit der Teilnahme am Werden. Indessen ist die Gleichheit kein Grund, eine fehlende Teilnahme bei der Teilhabe zu ersetzen. Die leistungslose Zuweisung von Gütern erfolgt nicht aus Gründen der Gleichheit, sondern aufgrund einer politischen Entscheidung, dem einen zu nehmen und dem anderen zu geben, und die Durchführbarkeit dieser Entscheidung setzt eine entsprechende durchsetzbare Macht voraus. Die Gleichheit wird hier nur zur Verdeckung der ausgeübten Ungleichheit bemüht, indem Güter zugewiesen werden, ohne an deren Gewinnung teilgehabt zu haben, wie es etwa jedem Diebstahl zugrundeliegt. Solche Entscheidungen können aus anderen Gründen durchaus vernünftig oder auch legitim sein, jedoch erlangen sie ihre Rechtfertigung gerade nicht aus dem Grundsatz der Gleichheit. Vielmehr wird dem Gedanken der Gleichheit seine Grundlage (verlässliche Erbringung der Beiträge zum Werden) entzogen und der Gleichheit eine diametral entgegengesetzte Bedeutung beigelegt, zur Rechtfertigung einer teilnahmelosen Teilhabe. Dies aber hat für das Leben die verderbliche Bedeutung, dass hierdurch die das Werden steuernde Verlässlichkeit bei der Leistung der zum Werden erforderlichen Beiträge untergraben- und schließlich ausgehöhlt wird, mithin im Ergebnis das Werden sukzessive zum Erliegen kommt, eine Erscheinungsform der modernen Sozialstaaten, an deren Beginn wir gerade erst stehen. Die allgemeine Gleichheit entartet dabei zu einem Hemmnis, die jeweils zum Werden erforderlichen Beiträge verlässlich zu erbringen. Auch steht die Gleichheit nicht mehr mit der die Information und die Beitragenden verbindenden Kraft (und deren Richtung) im Zusammenhang, sondern hat den Zweck, den Teilnehmenden die natürliche Teilhabe am Gewordenen zu entwinden, also das Gegenteil von dem, was natürliche Gleichheit gerade leistet. Schließlich fehlt der Gleichheit mit der Kraft der Göttin auch die  Liebe. Ohne Lust und Liebe aber wandelt sich die Gleichheit zur Geißel der Freiheit. Nur die Liebe und die damit verbundene Lust der Göttin lässt die Bindung der Freiheit durch Verantwortung und Gerechtigkeit ertragen, die die Menschen in den gemeinsamen Gebeten und Gottesdiensten und der Vereinigung und Verallgemeinerung von Lust und Liebe im Heiligtum erfahren. Dabei gibt es aber nur eine Richtung, die des Werdens und nicht die der Verteilung des Gewordenen, die losgelöst vom Werden und der Liebe ist. Die Zumessung des Gewordenen außerhalb der Teilnahme an seinem Entstehen kann nur aufgrund anderer Absprachen erfolgen, nicht jedoch aus der Gleichheit selbst abgeleitet werden. Alles andere ist Definition, die den Begriffen, wie dem einer Gleichheit im übertragenden Sinn, ihren Inhalt zuweist. Somit gilt es die Gleichheit als eine dem Werden und damit dem allgemeinen Leben zugehörende Eigenschaft von der Gleichheit als abstrakten politischen Zweckbegriff (-der zumeist in Wirklichkeit auf eine Aussetzung des formellen Gleichheitssatzes hinausläuft-) zu unterscheiden. Bedeutung aus sich erlangt sie nur im formalen Sinn des Werdens, alles andere wächst ihr entweder aus der Liebe oder aber rein willkürlich entsprechend bestehender Machtverhältnisse zu.

Beiträge:

Gedicht:

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen