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Im Lexikon werden die Grundaussagen des Heiligtums der Sieben Göttinnen unter Hinweis auf die Posts im Hauptblog authentisch wiedergegeben.

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Montag, 7. März 2011

Heilige Hochzeit

Als Heilige Hochzeit (Hierogamie, Altgriechisch: ιερογαμία) gilt der Teil eines Gottesdienstes, in dem es zur geschlechtlichen Vereinigung zur Verehrung der im Mittelpunkt stehenden Gottheit oder göttlichen Erscheinung kommt und wobei die Verbindung oder auch nur Annäherung zum Göttlichen mittels des sexuellen Erlebnisses erfolgt. Die körperliche Vereinnahmung des Göttlichen, wie sie die christliche Kirche in Form des Verzehrs von Wein und Brot kennt, geschieht in der Heiligen Hochzeit geschlechtlich. Abgesehen von heute verschiedentlich vorkommenden esoterischen Formen und außerhalb des Heiligtums geht die heilige Hochzeit als religiös-kulturelles Phänomen auf die frühe Verehrung von Göttinnen zurück, die überliefert ist für das Neolithikum und der nachfolgenden Bronzezeit (etwa ab 10.000 v. Chr.) mit Ausläufern in der Antike. Sie galt mit der erfolgreichen Durchsetzung des Christentums als endgültig überwunden. Spuren der sexuell bedeutsamen Verehrung von Göttinnen weisen noch sehr viel weiter zurück, wie in Form der die weiblichen Geschlechtsmerkmale stark hervorhebenden Statuetten nackter Frauenkörper bis zu 40.000 Jahre. Einzelheiten sind mangels des Fehlens von weiter als bis ins 3. vorchristliche Jahrtausend zurückreichenden schriftlichen Quellen umstritten. Nachdem zu vermuten ist, dass die Zurückdrängung des auch geschlechtlich bedeutsamen Göttinnenkults wie auch Formen des Matriarchats  im engen Zusammen mit der der Verschriftlichung (Erfindung und Durchsetzung der Schrift) und dem damit verbundenen Aufkommen des Patriarchats und der Phallokratisierung steht, ist dieser Mangel an schriftlichen Quellen zwangsläufig. Die insoweit zumeist aus dem ersten vorchristlichen Jahrtausend stammenden oder in ihm nachgewiesenen größeren zusammenhängenden schriftlichen Quellen weisen aber mit Deutlichkeit auf den früheren Sexualkult der Heiligen Hochzeit hin. Die bis in die Antike überlieferten Göttinnen wie Innana, Istar, Astarte, Kybele bzw. der Großen Mutter, Isis und Aphrodite legen in ihren frühzeitlichen (also bis in das Neolithikum und der Bronzezeit zurückgehenden) Erscheinungen allesamt eine Verbindung zum Kult der geschlechtlichen Verehrung durch heilige Hochzeit nahe. Ihnen liegt regelmäßig die mythische Vorstellung von einer entsprechend dem Jahresablauf erfolgenden geschlechtlichen Vereinigung zwischen einer Göttin und ihrem jeweils wieder von den Toten auferstandenen gottgleichen Geliebten zugrunde, bei der der neue Geliebte für den nächsten Jahresablauf gezeugt wurde. Entsprechendes gilt für viele Göttinnen anderer Kulturkreise, wie die germanische Freya. Hintergrund dieser Verehrung war die Vorstellung, dass durch die mittels des weiblichen Leibs erfolgende Vermehrung eine Verbindung zur den göttlichen Kräften, die den Kreislauf des Lebens bedingen, besteht, so dass die frühsten Formen unmittelbar auf die Fruchtbarkeit zielten. Ob und inwieweit bei diesen Vorstellungen bereits ein Zusammenhang mit dem geschlechtlichen Rauschzustand, vor allem beim Orgasmus, bestand, liegt im Dunkeln. Jedenfalls von dem Zeitpunkt an, als sich die Beteiligung des Mannes an der Zeugung –  in Form seiner Vaterschaft, anfangs durch die Annahme, dass er mit seinem Glied den weiblichen Schoß für die Einnistung von wandernden Seelen öffne- erwies, galt das sexuelle Erlebnis als Teil des göttlichen Wunders der Vermehrung, wodurch auch der Mann mit den Gottheiten in Kontakt treten konnte. Von dieser Vorstellung leitete sich auch die teilweise noch bis heute geltende Legitimationswirkung des Geschlechtsverkehrs im Hinblick auf die verehrten Gottheiten ab, wonach sich auch nach Einführung patriarchaler Königswürde das diese Würde nach manchen Vorstellungen vermittelnde Gottesgnadentum erst infolge einer geschlechtlichen Verbindung mit der Gottheit, vermittelt durch bestimmte Frauen (der Herkunft oder der Stellung als Priesterinnen nach), einstellte. Es gibt z.B. Berichte, deren kulturell-historische Authentizität umstritten ist, wonach der japanische Tenno seine Göttlichkeit aus einer geschlechtlichen Verbindung mit der Sonnengöttin nach seiner Inthronisierung herleite. Bekannt ist auch im Judentum die Vermittlung der Religionszugehörigkeit allein durch die Abstammung von einer jüdischen Mutter, eine Vorstellung die in Übereinstimmung mit alttestamentarischen Deutungen der Könige steht, die ihre (neue gottgewollte) Macht erst durch geschlechtliche Verbindung mit den Frauen des Vorgängers erwerben konnten. Damit befinden sich auch jene Formen der Heiligen Hochzeiten in Übereinstimmung, in denen in besonderer ritueller Weise an bestimmten Orten und Tagen der Herrscher einen Geschlechtsakt mit einer die Göttin repräsentierenden Priesterin vollzog, wie z.B. ausführlich im Gilgamesch-Epos dargestellt ist. Eine weitere Form der Heiligen Hochzeit –das dürfte die meist verbreitete Form der Verehrung gewesen sein- erfolgte aber - auch in der rituellen Vorstellung- unmittelbar zwischen den beteiligten Geschlechtspartnern, jedoch in der Absicht, sich im geschlechtlichen gemeinsamen Rausch mit der Göttin zu vereinen, also ohne dass der eine oder andere Partner als Repräsentant der Göttin angesehen wird. Die Vereinigung mit der Göttin oder auch Gott geschieht nach dieser Vorstellung im und durch den Rausch, bzw. Orgasmus unmittelbar. Hierzu gehört etwa Hesiods Bericht über den Brauch der Babyloner, ihre Töchter im Tempel sich Fremden hingeben zu lassen, bevor sie verheiratet wurden, wie auch die noch bis in die Neuzeit (zuletzt noch bei den Eskimos) beobachtete Praxis, dem regelmäßig unter dem besonderen Schutz der Götter stehenden Gast zur Nacht die eigene Frau oder Tochter mit beizugeben. In der Antike finden sich noch sehr viele andere Anhaltspunkte für diese Art der Verehrung wie in Teilen des Dionysios-Kults und in Form der überkommenen sogenannten Tempelprostitution mit den dann später als Tempelhuren verunglimpften Priesterinnen, aber auch in den drastischen Darstellungen früher Christen über die von ihnen gewaltsam durch Mord und Terror bekämpften heidnischen Gebräuche. Als Anhttp://hdsiebenglex.blogspot.co.uk/2013/11/allgemeine-liebe.htmltwort hierauf sind die unter der Regentschaft von Kaiser Iulian kurzfristig wieder eingesetzten vorchristlichen Riten zu verstehen, der im Rahmen seines Restitutionsediktes zur Wiederherstellung der Tempel auch auf der -nach christlicher Überlieferung-  angeblichen Grabstätte von  Jesus den dort möglicherweise schon von Hadrian gebauten Venustempel kurzfristig (unter Verdrängung der von Konstantin angeblich zuvor gebauten Grabeskirche) wieder einrichten ließ, in dem heilige Hochzeiten in früherer Traditionen gefeiert wurden. Das Heiligtum der Sieben Göttinnen knüpft an der antiken und frühzeitlichen Form der Heiligen Hochzeit in der Weise an, dass die in ihr stattfindende Vereinigung durch das leibliche Gebet eine Verbindung mit der göttlichen Kraft, der die Welt ihre Belebung verdankt, herstellt. Insofern setzt sich die alte Tradition der Heiligen Hochzeiten in den Gottesdiensten im Heiligtum fort wie auch in der Form der Galaktisierung, der Verallgemeinerung von Lust und Liebe, in der alle Beteiligte in heiliger Famile zusammenfinden. Wie die Menschen in vorchristlicher und frühantiker Zeit angenommen haben, finden die Gläubigen in der gegenseitigen Vereinigung mit dem Ziel, der Göttin zu dienen und ihre allgemeine Liebe zu erfahren, ihre Verbindung zum Göttlichen und zwar in Form des allgemeinen Lebens. Der Begriff der heiligen Hochzeit hat im Heiligtum aber nur eine historische heuristische Bedeutung, da seine Wahl selbst schon auf die sexualfeindliche Grundhaltung der christlichen Lehrinhalte zurückgeht, denn Hochzeit in dem gebrauchten Sinn setzt begrifflich bereits die Ausschließlichkeit der am Sexualakt beteiligten Personen voraus, der dann scheinbar durch den Begriff der Heiligkeit sanktioniert wird. Im Heiligtum aber ist der Sakralakt, also das leibliche Gebet an den Tagen und in den Orten der Göttin, allgemein und frei und nicht durch die Ausschließlichkeit einer Hochzeit bedingt. Außerhalb der Tempel und im zivilen Leben indessen dient ein jeder der Göttin geschlechtlich durch die Einhaltung der dem Sexualpartner versprochenen Treue, von der nur durch Scheidung entbunden werden kann.

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