Unter
Weihe versteht man einen mythologischen Vorgang, bei dem durch eine bestimmte
Handlung einem Gegenstand oder Lebewesen eine zusätzliche besondere Eigenschaft
übertragen wird, die regelmäßig von einem anderen Medium, von dem auch der
Weihende seine Befugnis oder Fähigkeiten herleitet, übergeht. Die hierdurch
erworbene Eigenschaft begründet grundsätzlich zwischen dem Geweihten und dem
Medium ein besonderes Verhältnis, das beidseitig oder auch einseitig
verpflichtend sein kann, dem aber auch die besonderen Fähigkeiten, die dem
Geweihten durch die Eigenschaft vermittelt werden, entstammen. Das Medium
selbst verfügt hierbei über übersinnliche, das heißt nicht an naturgesetzliche
Notwendigkeiten gebundene allgemeine Eigenschaften und Fähigkeiten, eine Erweiterung,
die sich die Weihe gerade zu eigen machen soll. Häufigster Vorgang einer Weihe
ist, dass bestimmte nicht natürliche Eigenschaften einem solchen nicht an die
irdischen Gesetzmäßigkeiten gebundenen Wesen zugeschrieben werden, die dann in
bestimmten Teilbereichen durch die Weihehandlung auf den Geweihten übergehen
können. Solche Erweiterungen können passiver Natur, wie bei der Gefahrenabwehr,
oder aktiver Natur, wie zur Herstellung besonderer Zustände, sein. Weihen
spielten in der Vergangenheit oft dort eine besondere Rolle, wo durch die Weihe
eine Position mit besonderen Machtbefugnissen übertragen wurde, die in ihrer
Ausübung oder auch nur zur Rechtfertigung von einem göttlichen Wesen abgeleitet
werden sollte (wie zum Beispiel bei Ämtern von Gottes Gnaden). Geweihten
Gegenständen kommen solche abgeleiteten Eigenschaften unmittelbar zu und können
diese entweder auf andere übertragen oder sie können auch den unmittelbaren
Eigenschaften Entsprechendes bewirken. Auch gibt es Weihen, die bestimmte
Personen oder Gruppen dem Medium, zumeist ein Gott oder Halbgott, gegenüber
besonders verpflichten (wie z.B. zu bestimmten Lebensweisen) und bei denen das
Medium künftige Entwicklungen zum Ausgleich in deren Sinne günstig beeinflusst.
Die einer Weihe zugrunde liegende Vorstellung geht im Ergebnis von einer
teilweisen Überschneidung übersinnlicher und irdischer Verhältnisse aus, deren
Schnittmenge Pflichten und Berechtigungen oder auch gewährte Gnaden entstammen.
Diese Vereinigung irdischer mit überirdischen Sphären in Teilbereichen
kennzeichnet jede Art von Weihe und stellt auch den Urtypus einer jeden Weihe
dar. Insofern liegt der Weihe und den hierbei unterschiedenen Weihegraden die
Vorstellung einer Annäherung an ein göttliches Wesen zugrunde (wobei wir göttlich
zumindest als über den Menschen und seine Existenz Hinausweisendes, ihn aber
gleichwohl Bedingendes verstehen). Dies ist der eigentliche spirituelle Kern
der Weihevorstellung, weswegen Weihen am korrektesten als spirituelle Vorgänge
verstanden werden können, mit denen aufgrund der teilweisen Vereinigung der
Sphären der Geweihte zunehmend in den Zustand des Mediums versetzt werden kann.
Als spiritueller Vorgang dient dies grundsätzlich der Wahrnehmung, kann aber
auch zu den oben geschilderten Erweiterungen diesseitiger Eigenschaften führen.
Organisatorisch können dann damit bestimmte Funktionen verbunden werden, zumal
wenn diese zugleich wiederum eine besondere Weihefähigkeit begründen sollen. In
diesem Sinn wird die Weihe im Heiligtum verstanden.
Das wesentliche ist die in den verschiedenen Weihegraden liegende
Beschreibung des Umfangs der göttlichen Vereinigungals
ausnahmslos spiritueller Vorgang, wobei das Maß der Vereinigung fortschreitend
stufenlos ist. Die vorgesehenen Weihehandlungen sind hier jeweilige
Manifestationen, die den erreichten Weihegrad objektivieren. Das ist der
wesentliche Inhalt der jeweiligen Weihebefugnis. Eine solche Objektivierung ist
selbst nicht zwingende Voraussetzung für die Fortsetzung zu höheren
Weihegraden, es sei denn insoweit, als mit dem Grad bestimmte Funktionen
verbunden sind, wozu auch wiederum Weihebefugnisse selbst gehören.
Weihebefugnisse können nur den Weihen entsprechend gemäß der hierfür
festgelegten Grade verliehen werden. Zudem sind sogenannte Initialweihen
ebenfalls nur aufgrund der vorgesehenen Objektivierung durch die hierfür
vorgesehene Weihehandlung möglich. Hierzu gehört einmal die Weihe zum Amuletteträger als
Aufnahme in die Gemeinschaft (durch Teilnahme am leiblichen
Gebet in den Gottesdienstendes
Heiligtums) und die erstmalige Priesterweihe durch
den Träger des Wortes als Voraussetzung für die künftige Weiterleitung
priesterlicher Grade, wodurch die Verbindung zu der Rückkehr
der Göttinnen begründet ist. Das heißt, dass jeder Priester mit seiner
eigenen Weihe durch eine Kette im gleichen Weihegrad erfolgter Weihen mit einer
solchen Initialweihe verbunden sein muss. Für den rein spirituellen Weg der
aufsteigenden Weihgrade bedeutet dies aber nicht, dass deswegen für nicht als
Priester geweihte Personen der Weg zu höheren spirituellen Graden verschlossen
wäre. Vielmehr reicht es für diese Personen aus, auf ihrem Weg in leiblicher Gebetsgemeinschaft
in Sakralakten
mit Priestern verbunden gewesen zu sein, wodurch die notwendige spirituelle
Ableitung zur Rückkehr der Göttinnen hergestellt ist. Der Schwerpunkt der Weihe
liegt im Heiligtum daher grundsätzlich im Spirituellen der fortschreitenden
Vereinigung mit der Göttin, bzw. allgemeiner formuliert dem Göttlichen
schlechthin (Anm.: mit spirituell ist der Gegensatz zur funktionalen Bedeutung
einer Weihe gemeint, nicht jedoch zu einer Leiblichkeit, in der sich jeweils
die spirituelle Weihe vollzieht). Die Vereinigung ist dabei ein zweiseitiger
Vorgang, wie sich auch daran zeigt, dass sie in Erfüllung eines entsprechenden
göttlichen Begehrens (worin für uns Menschen der Urgrund der Belebung aller
Welten liegt) erfolgt. Für den Menschen, der selbst nur ein Werden innerhalb
der Zeit ist, bedeutet das Erlebnis der Vereinigung im Ausgangspunkt ebenfalls
nur ein Ergebnis eines Bewirktwerdens. Was die Vereinigung seitens der Göttin
bedeutet, entzieht sich naturgemäß jeder menschlichen Erkenntnis,
allein deren Begehren ist wahrnehmbar und das Erlebnis gemeinsamer Lust und
Liebe. Indessen muss alles Göttliche eine Eigenschaft des Seins (und nicht
eines uns allein bekannten Werdens) sein, so dass wir die Vereinigung in der
Verallgemeinerung von Lust und Liebe (Galaktisierung)
als Teil eines solchen Seins begreifen müssen, wo das bloße zeit- und
raumabhängige Bewirktwerden, sprachlich gesprochen, die Dimension verändert.
Die im Heiligtum erfolgenden Weihen bedeuten nun, dass der Mensch zunehmend
hiervon durch das Erlebnis der göttlichen Gemeinsamkeit Göttliches in sich
aufnimmt, ihm mithin Eigenschaften der sich mit ihm vereinenden Göttin
entsprechend den verschiedenen Graden zuwachsen. Der aller erste Vorgang einer
solchen Urweihe liegt bereits in der Belebung der Welt, denn das Leben selbst
als Allgemeines ist Teil der Göttin und wird im Akt der Belebung auf die Welt
übertragen, das heißt auf die belebte Welt geht hierdurch eine göttliche
Eigenschaft über - die Urform der Weihe schlechthin, die durch die sich hierin erweisende Bindungskraft die an jedem Prozess Beteiligten zu einem Lebenden verbinden lässt. Nach Auffassung des
Heiligtums ist dies der entscheidende in jedem Lebewesen vorhandene Kern, der
erst die fortschreitenden Weihengrade ermöglicht. Denn nur hierdurch gibt es im
Menschen einen Punkt, in dem das Werden seines Lebens auf das göttliche Sein in
individualisierter Weise trifft und der zum Angelpunkt für die Möglichkeit über
das jeweilige Bewirktwerden hinausgehender bleibender göttlicher Eigenschaften
wird. Die fortschreitende Weihe besteht gerade in der hier erfolgenden
Verknüpfung des Werdens mit göttlichen Eigenschaften des Seins, die im siebten
Grad im dauerhaften Zustand der sich stets wiederholenden (solange der Mensch
abhängig von Zeit und Ort dem Werden unterworfen ist) Vereinigung mit der Göttin
mündet. Neben der persönlichen Weihe, deren Fortschritt die Erlebnisse
göttlicher Vereinigung als dem Einzelnen zuwachsende Eigenschaft zunehmend
perpetuiert, kennt das Heiligtum noch zwei sachliche Weihen: die von Raum und
Zeit. Dabei bezieht sich die räumliche Weihe auf die der Orte und die
zeitliche auf die Tageder
Göttin als Eingrenzungen zum Schutze des biologischen und zivilen
Lebens. Die Weihehandlungen selbst sind, historisch gesehen, nahezu
unbegrenzt, im Heiligtum bestehen sie in bestimmten in den allgemeinen Regeln
beim TdWs festgelegten Formen des leiblichen Gebets für die Grade 1 - 4. Dies
folgt bereits daraus, dass die Weihen unmittelbar der Göttin zugeschrieben
werden, und daher nur in ihrer sich leiblich manifestierenden Anwesenheit
erfolgen können.
Beiträge:
Der Göttin brodelnder Vulkan
Der Göttin Raum und Zeit sind unser
Sein und Werden in der Göttin Schoß
Sakralzeiten, der Göttin Tage
Die Verleiblichung der Liebe
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Lehrgedicht: Die Ordensgrade
Lehrgedicht: Der Göttin Lohn
Des Einzelnen allgemeine Geliebte
Mysterien der Lust
Der Erleuchtung Weg